Belehrung über die Fischereiabgabe
Die Ausübung des Angelns ist nur erlaubt, wenn eine Fischereiabgabe entrichtet wurde.
Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige Fischereiabgabe wird anerkannt.
Hierauf wird der Käufer im online Shop hingewiesen. 
Mit der Bestätigung der AGB vor dem verbindlichen Kauf der Angelkarte oder Angelkarten erklärt der Käufer, dass er und / oder die Personen für die Angelkarten im Shop erworben werden, die Fischereiabgabe entrichtet haben, sofern diese nicht zeitgleich im Shop erworben werden.