Die Fischereischutzgenossenschaft "Havel" Brandenburg eG

Die Genossenschaft wurde im Juni 1990 gegründet und am 08.05.1991 eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter GnR-Nr.21.

Nachstehend Satzung (Auszüge):

Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand der Genossenschaft

§1
Firma und Sitz

(1) Die Firma der Genossenschaft lautet:

Fischereischutzgenossenschaft "Havel“ Brandenburg e G

(2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in:

Margaretenhof 5
14774 Brandenburg/Plaue

(3) Das Genossenschaftsgebiet ergibt sich aus dem Umfang der von den Mitgliedern der Genossenschaft fischereilich bewirtschafteten Gewässernutzfläche. Uber diese Gewässer ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.


§2
Zweck und Gegenstand

(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.

(2) Gegenstand der Genossenschaft ist:

a) Die Nutzung des Fischereirechtes im Genossenschaftsgebiet entsprechend seines lnhaltes und im Sinne einer ökologiegerechten Bewirtschaftung der Gewässer in vollem Umfang zu gewährleisten.
b) Die Gewässer im Genossenschaftsgebiet auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und langjährigen Erfahrungen einer gemeinsamen Bewirtschaftung zu unterstellen und Maßnahmen zum Schutze und zur Förderung des Fischbestandes zu treffen.
c) Die Fischer und Fischereirechte auf zusammenhängenden Gewässern zu Gewässerbezirken zu vereinigen.
d) Fischereirechte zur Durchführung einer geordneten Fischerei anzupachten oder anzukaufen.
e) Die Fischereirechte an fachlich geeignete Fischer zu übertragen.
f) Eine geregelte Aufsicht über die Ausübung der Fischerei und des Angelsportes zu handhaben.
g) Die Ausgabe von Angelkarten und die Aufsicht über die Steganlagen im Genossenschaftsgebiet im Interesse eines einheitlichen Schutzes der Fischbestände und der Uferzonen zu zentralisieren und zu realisieren.
h) Die Versorgung der Mitglieder mit Fischereibedarfsartikeln und anderen für die Fischereiwirtschaft erforderlichen Materialien nach Bedarf durchzuführen.
i) Die berufsständischen Interessen der Mitglieder auch sonst gemeinsam zu vertreten.
j) Streitfälle und Verstöße gegen die Satzung und gegen die Beschlüsse der Genossenschaft möglichst in eigener Zuständigkeit zu regeln.

(3) Die Ausdehnung des Genossenschaftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

(4) Die Genossenschaft ist juristische Person. Sie gilt im Rahmen ihrer Aufgaben als Fischereiberechtigte.